PKW Fahrer

der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E benötigen
eine Sehtestbescheinigung nach Paragraph 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)

LKW Fahrer

der Führerscheinklassen C, CE, benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:

  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fev

Taxi / Busfahrer

der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre und bei Erst-Erteilung:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung
    nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung
    nach Anlage 6.2 FeV
  • Reaktionstest
    nach Anlage 5.2 FeV
    » Der Reaktionstest ist erforderlich für
    1. Erst-Bewerber Taxi- / Bus-Führerschein
    2. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr
    3. Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab dem 57. Lebensjahr