
PKW Fahrer
der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E benötigen
eine Sehtestbescheinigung nach Paragraph 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)

LKW Fahrer
der Führerscheinklassen C, CE, benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fev

Taxi / Busfahrer
der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre und bei Erst-Erteilung:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung
nach Anlage 5.1 FeV - Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung
nach Anlage 6.2 FeV - Reaktionstest
nach Anlage 5.2 FeV
» Der Reaktionstest ist erforderlich für- Erst-Bewerber Taxi- / Bus-Führerschein
- Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr
- Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF) ab dem 57. Lebensjahr
